Der Gesetzgeber fordert regelmässige

Dichtheitsprüfungen und Wartungen an Kälte- und Klimaanlagen

Am 01.01.2015 sind neue gesetzlichen Regelungen betreffend der Verfahrensweise bei der Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten.

Die neue F-Gase Verordnung EG-VO 517/2014 hebt die EG-VO 842/2006 auf.

Es ergeben sich folgende verbindliche Neuregelungen:

  1. Bis zum 01.01.2015 war die Kältemittelfüllmenge in kg pro Anlage Maßgabe für die Anzahl der vom zertifizierten Fachbetrieb durchzuführenden Dichtheitsprüfungen pro Jahr.
  2. Ab dem 01.01.2015 wird das sog. CO2-Äquivalent zugrunde gelegt. Das CO2-Äquivalent wird zunächst berechnet; dazu wird die Kältemittelfüllmenge in kg mit dem sog. GWP-Wert des jeweiligen Kältemittels multipliziert. Das Ergebnis ist das CO2-TonnenÄquivalent. Der erwähnte GWP-Wert (Global warming potential) besagt wieviel kg CO2 einem kg des betrachteten Kältemittels entsprechen (z. B. R134a: GWP 1430 bedeutet 1430 kg CO2 entsprechen einem kg R134a.
  3. Für die Anzahl der Dichtheitsprüfungen, ohne Leckagsüberwachungssystem, gibt die neue F-Gase Verordnung feste Prüfintervalle vor welche nachfolgend beschrieben sind.
  • unter 5 t CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf: Keine prüfpflichtige Anlage. Hier wird eine jährliche Überprüfung auf Dichtheit empfohlen.
  • ab 5 t CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf: jährliche Überprüfung auf Dichtheit
  • ab 50 t CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf: ½-jährliche Überprüfung auf Dichtheit
  • ab 500 t CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf: ¼-jährliche Überprüfung auf Dichtheit

 

Kältemittel

GWP

Tonnen CO2-Äquivalent – Füllmenge in kg

5 t (jährlich)

50 t (1/2-jährl.)

500 t (1/4-jährl.)

R134a

1.430

bei 3,50 kg Füllmenge

bei 34,97 kg Füllmenge

bei 349,65 kg Füllmenge

R404A

3.922

bei 1,27 kg Füllmenge

bei 12,75 kg Füllmenge

bei 127,49 kg Füllmenge

R410A

2.088

bei 2,39 kg Füllmenge

bei 23,95 kg Füllmenge

bei 236,46 kg Füllmenge

R407C

1.774

bei 2,82 kg Füllmenge

bei 28,13 kg Füllmenge

bei 281,85 kg Füllmenge

R507

3.850

bei 1,3 kg Füllmenge

bei 12,99 kg Füllmenge

bei 129,87 kg Füllmenge

 

  1. Für die Anzahl der Dichtheitsprüfungen, mit Leckagsüberwachungssystem, gibt die neue F-Gase Verordnung feste Prüfintervalle vor welche nachfolgend beschrieben sind.

Betreiber von Einrichtungen, welche ≥ 500 t CO2-Äquivalent enthalten, müssen diese gem. Art. 5 Abs. 1 EG-VO 517/2014 mit einem Leckageüberwachungssystem versehen. Dieses unterliegt gem. Art. 5 Abs. 3 einer ordnungsgemäßen Kontrolle, welche mindestens alle 12 Monate durchzuführen ist.

  • unter 5 t CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf: Keine prüfpflichtige Anlage. Hier wird eine jährliche Überprüfung auf Dichtheit empfohlen.
  • ab 5 t CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf: jährliche Überprüfung auf Dichtheit
  • ab 50 t CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf: jährliche Überprüfung auf Dichtheit
  • ab 500 t CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf: ½-jährliche Überprüfung auf Dichtheit

Kältemittel

GWP

Tonnen CO2-Äquivalent – Füllmenge in kg

5 t (jährlich)

50 t (jährlich)

500 t (1/2-jährl.)

R134a

1.430

bei 3,50 kg Füllmenge

bei 34,97 kg Füllmenge

bei 349,65 kg Füllmenge

R404A

3.922

bei 1,27 kg Füllmenge

bei 12,75 kg Füllmenge

bei 127,49 kg Füllmenge

R410A

2.088

bei 2,39 kg Füllmenge

bei 23,95 kg Füllmenge

bei 236,46 kg Füllmenge

R407C

1.774

bei 2,82 kg Füllmenge

bei 28,13 kg Füllmenge

bei 281,85 kg Füllmenge

R507

3.850

bei 1,3 kg Füllmenge

bei 12,99 kg Füllmenge

bei 129,87 kg Füllmenge


Beispiele:

r134a

GWP-Wert* R134a 1.430 Formel: GWP-Wert x Füllmenge in kg = CO2-Äquivalent
R134a:   1.430 x 3 kg =  4.290 kg

 (*gesetzlich vorgeschrieben)                                                                             

Nach der neuen Verordnung ist eine Kälte-/Klimaanlage mit dem Kältemittel R134a betrieben und einer Füllmenge von 3 kg nicht mehr prüfpflichtig, da diese mit einem CO2-Äquivalent von 4,29 t unter 5 t liegt. Nach der alten Verordnung musste eine jährliche Dichheitsprüfung an der Anlage vollzogen werden.

 

R404A WP-Wert* R404A 3.922 Formel: GWP-Wert x Füllmenge in kg = CO2-Äquivalent
R404A:   3922 x 3 kg =  11.766 kg

(*gesetzlich vorgeschrieben)

Nach der neuen Verordnung ist eine Kälte-/Klimaanlage mit dem Kältemittel R404A betrieben und einer Füllmenge von 3 kg entspricht einem CO2-Äquivalent von 11,77 t nach wie vor prüfpflichtig.                            


Eine Ausnahme bildet die Übergangsregelung für Kältekreisläufe mit einem Füllgewicht von unter 3 kg und hermetisch geschlossenen Systemen mit einem Füllgewicht unter 6 kg, hier ist bis zum 31.12.2016 keine Dichheitsprüfung erforderlich. Im normalen Geschäftsablauf müssen daher alle Dichheitsprüfungsintervalle anhand der CO2-Äquivalentbasis überprüft und angepasst werden. Ab dem 01.01.2017 unterliegen auch diese der gesetzlichen Prüfpflicht.

Laut EU-VO 517/2014 sind Sie als Betreiber dazu verpflichtet eine regelmäßige Dichtheitsprüfung an Kälte- und Klimaanlagen ausführen zu lassen. Das Nichteinhalten der Prüffristen und das Nichtdurchführen der vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen stellen in jedem Fall nach dem Chemikaliengesetz, der ChemKlimaschutzV sowie der ChemOzonschichtV eine Ordnungswidrigkeit dar und sind Bußgeld bewehrt.

Desweiteren besteht eine Dokumentationspflicht des Betreibers für Einrichtungen, an denen Dichtheitskontrollen vorgeschrieben sind. Diese sieht wie folgt aus:

 Führung von Aufzeichnungen:

  • Menge und Art der enthaltenen fluorierten Treibhausgase
  • Alle Mengen die hinzugefügt werden
  • Werden recycelte oder aufgearbeitete fluorierte Treibhausgase verwendet, so ist Name und Anschriftder Recycling- oder Aufarbeitungsanlage (ggfs. mit Zertifizierungsnummer) anzugeben
  • Alle Mengen die entnommen werden
  • Angaben zum Unternehmen, das Arbeiten an der Einrichtung durchgeführt hat
  • Ergebnisse der Dichheitsprüfung (Nachprüfung)
  • Maßnahmen zur Rückgewinnung, Entsorgung der fluorierten Treibhausgase bei Stilllegung der Einrichtung
  • Betreiber und ausführende Unternehmen sind verpflichtet die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne stellen wir uns diesen in einem persönlichem Gespräch!

Quelle: Informationsbroschüre der neuen F-Gase Verordnung vom Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V.